02.01.

Gestern nachmittag nagelte die Besatzung der SMS "Rheinland" die "Treue Wacht". Während die Bordkapelle konzentierte, schlugen die Offiziere und Mannschaften goldene bzw. eiserne Nägel ein. Vorher nagelte eine Abteilung Rekruten der 2. Werft-Division.

 

26.01.

Bei der Feier des Geburtstages des Kaisers am 27. Januar wird dem Zeitverhältnis Rechnung getragen. Der in Friedenszeiten übliche große Zapfenstreich und das große Wecken finden nicht statt. Militär-Gottesdienste werden überall abgehalten. Wo solche nicht stattfinden können, nehmen Marineteile an den Gottesdiensten der Zivilbevölkerung teil. Die in Dienst befindlichen Schiffe setzen früh morgens mit der Flaggenparade Toppflaggen, ein Salut wird aber nicht gefeuert. Die sonst üblichen Mannschafts-Feiern und Festessen werden unterbleiben.

 

27.01.

Der Arbeiter K. hierselbst, bei dessen Kind Scharlach ausgebrochen war und es dem Garnisonsarzt nicht mitgeteilt hatte, hat zwei Tage Gefängnis zu verbüßen.

 

19.02.

Die Erd- und Maurerarbeiten für die Erweiterung der Artilleriewerkstatt durch Erbauung einer Montagehalle auf der Bauwerft sollen am 1. März verdungen werden. Bedingungen liegen im Annahme-Amte der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen 6,90 Mark postfrei versandt. Gesuche um Übersendung sind an das Annahme-Amt zu richten.

 

22.02.

Auf Veranlassung des Werft-Wohlfahrts-Vereins wird Dr. Günther Roeder, Direktor des Pelizaeus-Museums in Hildesheim, im Werftspeisehaus einen Vortrag über "Die Bedeutung Ägyptens" halten. Zutrittsberechtigt sind nur Angehörige der Werft und der übrigen Marinebehörden mit ihren Familienmitgliedern. Ein Eintrittsgeld wird nicht erhoben.

 

01.03.

Es ist bis auf weiteres verboten, ohne vorherige Genehmigung der Festungskommandantur Nußbäume aller Art zu fällen, sowie Verträge abzuschließen, die auf den Erwerb nicht gefällter Nußbäume gerichtet sind.

 

14.04.

Ein Explosionsunglück ereignete sich auf der Neuen Torpedowerft. Durch die Explosion eines Sauerstoffbehälters fanden dort zwei Personen den Tod.

 

25.04.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit verfügt der Festungskommandant auf Grund des Belagerungsgesetzes, daß helles Licht aus öffentlichen und privaten Häusern nicht auf die Straße, Höfe oder Gärten scheinen darf. Lichtreklamen sind verboten und Schaufenster dürfen nu soweit beleuchtet sein, als es zum Erkennen der Ware unbedingt erforderlich ist. Keinesfalls mehr als 25 Kerzen auf je angefangene fünf Quadratmeter. Der Militärpolizeimeister ist angewiesen, den betreffenden Haushaltungen oder Geschäften bei Zuwiderhandlungen die Lichtzufuhr zeitweilig zu sperren.

 

29.04.

Nach längerer Zwischenpause wird am 1. Mai um 8.30 Uhr wieder einmal auf dem Platze vor dem Rathaus in Wilhelmshaven eine Siegesfeier stattfinden aus Anlaß des Falls von Kut-el-Amara im Osten des Iraks durch die verbündete osmanische Armee. Die Ansprache hat Herr Marinepfarrer Hahn übernommen. Die mitwirkenden Sänger versammeln sich um 8 Uhr zur Probe in der Mädchen-Mittelschule. Die Jugendkompanie und die 4. Kompanie der Jugendwehr beteiligen sich an der Feier und müssen sich um 8.30 Uhr auf dem gewohnten Platze einfinden.

 

07.05.

Das Kriegsversorgungsamt verkauft in der nächsten Woche einen größeren Posten Schinken, außerdem Speck an die Kriegerfamilien. Für Minderbemittelte wird in der darauffolgenden Woche Speck zu verhältnismäßig billigen Preisen verausgabt. Ferner ist ein größerer Posten Erbsen-Konserven beschafft, desgleichen für Geflügelzüchter Hirse. Für die Fettkarten, die in der nächsten Woche ausgegeben werden, kann jeder Einwohner 1/4 Pfund Fett zugeteilt erhalten. Jedem Pferdebesitzer ist schon vor einiger Zeit 1 Zentner Mais zugeteilt worden.

 

10.05.

Das preußische Kriegsministerium hat bestimmt, daß das im Etappengebiet verwendete Personal der freiwilligen Krankenpflege als auf dem Kriegsschauplatz befindlich im Sinne des Mannschaftsversorgungs- und des Militärhinterbliebenengesetzes zu gelten hat. Beim Vorhandensein der Voraussetzungen haben das Personal und seine Hinterbliebenen auf die entsprechende Versorgung Anspruch.

*

Das Kriegsversorgungsamt hat wieder einen größeren Posten Hülsenfrüchte beschafft, die in Kürze zur Verausgabung kommen werden. Voraussichtlich wird demnächst auch ein mäßiges Quantum Reis zur Verteilung kommen können. Für Geflügelzüchter ist eine weitere Menge kleinkörniges Kükenfutter beschafft worden.

 

18.05.

Das Seemannshaus Wilhelmshaven konnte im abgelaufenen Jahr zum ersten Male ohne Zuschuß auskommen

*

In der Nacht ist zwei Marineangehörigen ein Sack, enthaltend drei große holländische Käse, fünf Büchsen Maggiwürfel, acht Büchsen Lachsheringe und eine Büchse Anchovis, abgenommen worden. Die Waren sind wahrscheinlich gestohlen worden, sie lagern bei der Gendarmeriewache in Rüstringen und können vom Eigentümer abgeholt werden.

 

19.05.

Im Zusammenwirken von Werft-Wohlfahrtsverein, Betriebs-Krankenkasse der Marinestation der Nordsee und dem Vaterländischen Frauenverein ist auf Veranlassung von Frau Admiral Kraft im Hause Göker- Ecke Viktoriastraße im Sprechzimmer des verstorbenen Dr. Mahenke eine Mütter-Beratungsstelle eingerichtet worden, die unentgeltlich zur Verfügung steht, mit Ausnahme der Frauen von Marineangehörigen, für die es bereits eine Beratungsstelle gibt.

 

30.05.

In Abänderung der Verordnung des Festungskommandanten wird der Höchstpreis für das Liter Vollmilch für die Monate Juni, Juli und August auf 25 Pfg. festgelegt. Wer diesen Preis überfordert oder überbietet, wird mit einer Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.

 

01.06.

Wegen des Vergehens gegen das Preußische Belagerungsgesetz von 1851 wird die Stütze P. aus Duisburg, die ohne Erlaubnisschein sich in Rüstringen einzuschleichen wußte und dort längere Zeit wohnte, um ihren Verehrer, einem zur Marine eingezogenen Arzt nahe zu sein, zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt worden.

 

03.06.

Flaggenschmuck hatten heute anläßlich unseres Seesieges zwischen Horns-Riff und Skagerrak unsere Straßen angelegt. Nachdem im Laufe des gestrigen Tages und abends allerlei einander widersprechende Gerüchte die Gemüter erregt hatten, waren wir in den frühen Morgenstunden in der Lage, den amtlichen Bericht herauszugeben, der die lastende Spannung in der Stadt löste. bald kündeten dann auch die Kirchenglocken von dem bedeutsamen Waffenerfolg unserer Flotte, die staatlichen Gebäude begannen zu flaggen und ihrem Beispiel folgten auch bald viele Privatgebäude in der Stadt.

 

23.06.

Die Werft wird zukünftig während der Nachtschicht an die Werftarbeiterschaft warme Suppen abgeben. Diejenigen Nachtschicht-Arbeiter, die an Bord der Schiffe arbeiten, können auf Wunsch nachts um 12 Uhr eine dicke Suppe für 20 Pfg. für den halben Liter oder 10 Pfg. für den 1/4 Liter vom Wohlfahrtsverein erhalten.

 

11.07.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und einer gesunden Entwicklung unserer Jugend bestimmt der Festungskommandant für den Festungsbereich, daß die gewerbsmäßige Verabfolgung von Alkohol in jeder Gestalt an Jugendliche beiderlei Geschlechts unter 18 Jahren verboten ist. Ferner ist der Aufenthalt in Wirtschaften, Stehbierhallen und dergleichen, sowie der Besuch von Lichtspielhäusern, Varietees und Singspielhallen nur in Begleitung der Eltern oder anerkannter Vertreter gestattet.

 

25.07.

Verwundete aus dem Festungslazarett Deckoffiziersschule waren der Einladung der Rüstringer Schlachter-Innung zu einem Wagenausflug in die Umgebung gefolgt. Der prächtige Knyphauser Park, Sengwarden und der Barkeler Busch waren die Zielpunkte.

 

10.09.

In der letzten Zeit sind in der hiesigen Bevölkerung beunruhigende Gerüchte verbreitet worden, die sich sogar zu der Behauptung verstiegen haben, daß die Festung von der Zivilbevölkerung geräumt werden solle. Wie wir an zuständiger militärischer Stelle bindend erfahren, sind diese Gerüchte völlig unbegründet und von Anfang bis zum Ende unwahr.

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